
Wir sind jetzt VALUNY. Ab dem 01.09. erreichen Sie uns unter www.valuny.de.
Diese Website wird nur noch für kurze Zeit erreichbar sein.

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Mit jeder System- oder Organisationsänderung in BITMARCK_21c|ng wächst die Komplexität der Benutzer- und Berechtigungsstruktur. Mitarbeitende wechseln Abteilungen, behalten alte Rechte und erhalten neue – oft ohne klare Dokumentation. So entstehen intransparente Strukturen, bei denen Rollen überschneidend oder unvollständig konfiguriert sind. Sicherheitsfunktionen wie Höchstzeichnungsgrenzen oder das Vier-Augen-Prinzip bleiben häufig ungenutzt.
Doch §392 SGB V verpflichtet Krankenkassen inzwischen, nach dem Stand der Technik angemessene Maßnahmen zum Schutz von Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit zu ergreifen. Der branchenspezifische Sicherheitsstandard (B3S) bildet dabei eine gute Orientierung. Mithilfe eines wirksamen Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS) nach ISO/IEC 27001:2022 kann der Katalog der relevanten Sicherheitsanforderungen zielführend umgesetzt werden. Ein zentrales Element: die korrekte Verwaltung von Benutzerrechten.
Das ITSC unterstützt Krankenkassen bei der Entwicklung und Umsetzung eines passgenauen Rollen- und Berechtigungskonzepts, das:
Unser bewährter Projektansatz umfasst vier Phasen:
Bereits in mehreren Projekten hat die ITSC-Fachberatung erfolgreich ISMS-konforme Konzepte realisiert. Dazu Stefan Matthies, Fachbereichsleiter Querschnitt & Integration: „Unsere Motivation ist, die Möglichkeiten von BITMARCK_21c|ng voll auszuschöpfen – für minimale IT-Risiken und maximal effizientes Arbeiten.“

Tel.: 0511‑27071‑160
Lilian-Donata.Liedtke@itsc.de